Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft haben Sie für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mit uns bereits einen zuverlässigen WEG-Verwalter. Die Verwaltung des Sondereigentums – Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Erstellung der Betriebskostenabrechnung, Neuvermietung, etc. – bleibt jedoch Sache des Eigentümers. Hier unterstützen wir Sie gerne. Wenn Sie mehr über unsere attraktiven Leistungspakete erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne an!